Ihr Schornsteinfeger


Zum 01.01.2013 ist in Deutschland das Schornsteinfeger-Monopol gefallen.

Ab sofort dürfen Sie selbst bestimmen, welcher Schornsteinfeger bei Ihnen die üblichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchführt.

Hoheitliche Aufgaben verbleiben weiterhin beim bevollmächtigten Schornsteinfeger und dürfen nur von ihm ausgeführt werden.

Welche Abgasleitungen und Heizungsanlagen in welchen Zeiträumen überprüft und welche Schornsteine gekehrt werden müssen, steht im sog. Feuerstättenbescheid, den jeder Hauseigentümer erhalten hat.

 

Als ausgebildeter Schornsteinfegermeisterbetrieb bieten wir Ihnen zahlreiche Dienstleistungen, welche Sie hier auf unserer Homepage finden. Klicken Sie sich durch.


Möchten sie uns beauftragen, dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Kontaktformular

 

 





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