Rauchwarnmelder

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Rauchmelder retten Leben!

Das Schlimmste, was passieren kann, ist dass ein Feuer ausbricht und dies nicht oder zu spät bemerkt wird, zum Beispiel in der Nacht.

Wenn Sie, ihre Familienangehörigen oder Mieter durch einen Wohnungsbrand zu Schaden kommen oder vielleicht sogar versterben, wird sich die Frage nach der Wichtigkeit dieses kleinen Gerätes nicht mehr stellen.

Gesetzliche Grundlage

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Einbau/Wartung

Der Eigentümer/Vermieter muss im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht dafür sorgen, dass weder Mieter noch Besucher durch vermeidbaren Gefahren geschädigt werden. In Bezug auf Rauchwarnmelder ist er für den Einbau und deren einwandfreie Funktion verantwortlich.

Wird der Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder vom Vermieter auf den Mieter übertragen, trägt der Vermieter trotz dessen die Sekundärhaftung. Zur Übertragung einer solchen muss der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter physisch und psychisch in der Lage ist diese Aufgabe auszuüben. Während der Dauer der Übertragung der Pflicht zur Sicherung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders, muss der Vermieter die Erfüllung überwachen und nachweisen.



Als Fachkraft für Rauchwarnmelder bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

- Beratung zur Rauchwarnmelderpflicht in NRW
- Produktberatung
- Montage von Rauchwarnmeldern
- jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder (Erfüllung der Verkerhssicherungspflicht)

Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne. Kontaktformular








 

 

 





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